Recht: Kündigungsschutz für Väter in Elternzeit

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen

Recht: Kündigungsschutz für Väter in Elternzeit

Väter sollten Elternzeit erst beantragen, wenn bereits Kündigungsschutz besteht - denn wer (möglicherweise aus Unkenntnis) zu früh Elternzeit verlangt, riskiert den Job.

Junge Eltern, die in Elternzeit gehen wollen, müssen ihre Arbeitgeber sieben Wochen vorher darüber informieren - so will es das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Und diese Frist sollte man keinesfalls versäumen. Grundsätzlich gilt zwar: Wer in Elternzeit geht, genießt Kündigungsschutz - aber frühestens acht Wochen vor ihrem Beginn. Denn wer, auch wenn er gute Absichten verfolgt, den Arbeitgeber noch früher informiert, bewegt sich ggf. auf Glatteis und könnte gekündigt werden. Dieses Problem betrifft vor allem Väter, denn Mütter genießen in den acht Wochen nach der Geburt ohnehin Mutter- und damit auch Kündigungsschutz - "Vaterschutz" dagegen ist unbekannt. Daher sollten Väter, die Elternzeit wahrnehmen wollen, die Fristen für die Beantragung genau beachten - auch bei einem guten Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber.

Die 7-Wochen-Regelung wurde im Gesetzgebungsverfahren erst getroffen, nachdem eine zuvor übersehene Lücke im Entwurf aufgefallen war. Das Problem für Väter, wie es in einer Meldung des bekannten TV-Wirtschaftsmagazin "WISO" vom März 2006 aufgegriffen wurde, ist damit entschärft worden.

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