"Väter sollten mit ihren Kindern über finanzielle Angelegenheiten sprechen und es ihnen durch ein Taschengeld ermöglichen, eigene Erfahrungen im Umgang mit Geld zu machen", rät Schuldnerberater Michael Loch aus Köln. Jugendliche benötigen umfassende Informationen, um gut mit Geld umzugehen und Schuldenfallen zu vermeiden.
"Über Geld spricht man nicht!" Viele Menschen sind mit diesem Leitspruch aufgewachsen. Michael Loch von der ADN Schuldnerberatung in Köln findet das gefährlich: "Wie sollen Kinder lernen, mit Geld umzugehen, wenn sie in Elternhaus oder Schule dazu nicht richtig angeleitet werden?" Seit immer mehr Kinder in die Schuldenfalle geraten, erhält das Thema jedoch mehr Aufmerksamkeit. Eltern geben ihre eigenen Erfahrungen mit Geld zunehmend an die Kinder weiter und sollten auch über die finanzielle Lage der Familie sprechen. Kinder erfahren so, dass nicht alles Gewünschte auch gekauft werden kann und dass Vater und Mutter erst arbeiten müssen, um das Geld für neue Kleidung oder neue Spielsachen zu verdienen. "Kinder sollten die Erfahrung machen können, dass die Dinge einen Wert haben und nicht alles so einfach zu ersetzen ist", meint Michael Loch, selbst Vater zweier Töchter. "Wenn Kinder etwas kaputt machen und das dann sang und klanglos direkt neu gekauft wird, erleben sie das nicht."
Taschengeld: lernen damit auszukommen
Bekommen Kinder Taschengeld, können sie selbst nachvollziehen, dass sie ihr Geld nur einmal ausgeben können und gegebenenfalls warten müssen, um sich einen weiteren Wunsch zu erfüllen oder kaputte bzw. verloren gegangene Dinge zu ersetzen. Die Jugendämter geben regelmäßig Empfehlungen zur Höhe des Taschengeldes heraus. Eine entsprechende Information des Kölner Jugendamtes "Taschengeld - wieviel und wann?" gibt es auf der Website der Stadt zum Download. Wichtig ist, dass die Eltern den Kindern die freie Verfügungsgewalt über dieses Geld zugestehen und es nicht für Dinge des täglichen Bedarfs verwendet werden muss. "Eine besondere Herausforderung ist es, nicht einfach einzuspringen, wenn das Taschengeld aufgebraucht ist, das Kind aber trotzdem 'unbedingt' das neueste Sammelkärtchen braucht", sagt Berater Michael Loch. "Wenn der Vater den Kauf dann tätigt, lernt das Kind nicht, dass Geld nur in begrenztem Maße zur Verfügung steht und erhält keinen Anreiz, mit seinem Geld zu haushalten - im Gegenteil." Etwas größere Kinder unterstützt der Taschengeldplaner auf www.geldundhaushalt.de. Er kann bestellt oder heruntergeladen werden.
Handy: Verträge erlauben keine Kostenkontrolle
Minderjährige sind nur bedingt geschäftsfähig und können zwar ohne Einwilligung der Eltern keine eigenen rechtsverbindlichen Verpflichtungen eingehen, die zu Schulden führen. Sie dürfen aber mit dem ihnen überlassenen Taschengeld Verträge abschließen, d.h. etwas kaufen. Das regelt § 110 BGB. Eine Gefahr für Jugendliche stellen oft Handy-Verträge dar. "Die Jungen und Mädchen merken nicht, wie viel sie vertelefonieren oder was die Dienste und Angebote, die sie nutzen, eigentlich kosten", sagt Michael Loch. "Auf einmal liegt die Monatsrechnung bei 300 Euro." Der Experte empfiehlt Vätern daher, Kindern nur Handys mit Pre-Paid-Karten zu geben. Damit wird das Gerät quasi mit einem fixen Betrag, zum Beispiel 20 Euro, aufgeladen. Ist das Geld aufgebraucht, funktioniert das Handy nicht mehr. "Wenn der Sohn oder die Tochter dann mehr telefonieren will, sollte er oder sie eine neue Karte vom Taschengeld zahlen", schlägt der Experte vor.
Aufklärung nötig: Ratenzahlungsangebote bergen Risiken
Auch in Ratenzahlungsangeboten sieht er eine Gefahr für Jugendliche und junge Erwachsene. "Es ist verführerisch, den Flachbildschirm mitzunehmen, und 'nur' 35 Euro im Monat dafür zu zahlen", sagt Michael Loch. Väter sollten ihren Kindern erklären, dass diese vermeintlichen Sonderangebote, dass Kredite mit null Prozent Zinsen und Handys für ein Euro, nur scheinbar günstig seien. "Die Zinsen sind in den Preis eingerechnet und Handys sind günstig, weil Käuferinnen und Käufer sie mit ihren Gebühren mit finanzieren." Viele Jugendliche kauften zudem über das Internet ein und seien mit den Risiken dabei zu wenig vertraut. Informationen u.a. dazu bietet der "Budgetkompass für Jugendliche" auf www.geldundhaushalt.de.
Schlechte Beispiele: überschuldete Privathaushalte
Doch nicht nur viele Kinder und Jugendliche überfordert der Umgang mit Geld: Auch Väter haben häufig nur unzureichend gelernt, mit ihren Mitteln richtig zu wirtschaften. Schätzungen zufolge sind über drei Millionen private Haushalte in der Bundesrepublik überschuldet. Betroffenen Vätern rät Michael Loch, eine Schuldnerberatung aufzusuchen und Wege aus der Schuldenspirale zu erarbeiten. "Väter sollten auch in dieser Situation mit ihren Kindern sprechen. Aus einem negativen Beispiel können sie ebenfalls lernen."
Rechtzeitig Vorbeugen: Initiativen für Vermittlung von Finanzkompetenz
Das Verbraucherschutzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen rief bereits Anfang 2006 ein landesweites Netzwerk "Finanzkompetenz NRW" ins Leben. Es besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Verbraucher- und Schuldnerverbände, von Banken und Wirtschaft sowie aus Wissenschaft, Politik und Bildungseinrichtungen, bündelt Wissen und Ideen auf Landesebene und stärkt die Finanzkompetenz junger Menschen in Nordrhein-Westfalen. Auf der Website des Netzwerks finden sich Informationen über Angebote für Schulen und Familienzentren bzw. Kitas. Auch Michael Loch liegt die Prävention am Herzen: "Meine Kolleginnen und Kollegen und ich gehen oft in Schulen, um unser Wissen den Kindern und Jugendlichen dort zu vermitteln und von unseren Erfahrungen aus dem Beratungsalltag zu berichten." Die Internetseite www.unterrichtshilfe-finanzkompetenz.de bietet Unterrichtsmaterialen für Lehrerinnen und Lehrer an. Auch für Väter, die diese Themen zusammen mit ihren Kindern erarbeiten wollen, stehen die Materialen zum Beispiel zu "Führerschein und eigenes Auto", "Schulden durch Handy?", "Online Shopping" oder "Werbung und Konsum" zur Verfügung.
Foto: mars / Fotolia.com
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