75 Prozent der Teilnehmer an einer vaeter.nrw.de-Umfrage meinen: Zieht der Vater Zuhause aus, sei es für ihn oft schwierig, sein Kind oder seine Kinder regelmäßig zu sehen. Ex-Partnerinnen unterstützten die Väter nämlich nicht oder kaum dabei, den Kontakt zum gemeinsamen Nachwuchs zu halten. Der systemische Familienberater Michael Braun kommentiert die Ergebnisse.
Auf die vaeter.nrw.de-Frage "Haben sie den Eindruck, dass von der Familien getrennt lebende Väter von ihren ehemaligen Partnerinnen dabei unterstützt werden, den Kontakt zu den Kindern zu halten?" antwortete die große Mehrheit, nämlich insgesamt zwei Drittel der Umfrageteilnehmer mit "eher nein" (36,36 Prozent) und "nein" (38,84 Prozent). Es gibt aber Familien, in denen eine partnerschaftliche Elternschaft auch im Trennungsfall gelingt: Knapp 15 Prozent der Nutzer fanden, "ja" sei die richtige Antwort auf die Frage. Fast zehn Prozent stimmten mit "eher ja".
Abschottung als Selbstschutz
"Das eindeutige Ergebnis hat mich nicht überrascht", sagt Michael Braun, der als systemischer Familienberater beim Amt für Jugend und Soziales in Erkrath Eltern berät. "Trennung ist eine Ausnahmesituation, eine der schwierigsten Erfahrungen, die ein Mensch machen kann. Dann noch klar zu denken, zu fühlen und zu handeln, das ist ganz schwer." Mütter wie Väter fühlten sich oft verletzt und gekränkt, müssten die Trennung emotional verarbeiten und grenzten sich, um sich zu schützen, stark vom Ex-Partner oder der Ex-Partnerin ab. "Die Perspektive der Kinder, die ein Recht auf ihren Vater haben, fällt dabei oft hinten runter", erklärt der Berater.
Lagerbildung: befeuert von Menschen "im Hintergrund"
Mütter und Väter seien im Trennungsfall jeweils sehr mit ihrer eigenen Situation befasst und bauten nicht selten regelrecht Bastionen auf. "Beide suchen sich Unterstützerinnen und Unterstützer im Familien- und Freundeskreis", berichtet der Experte aus seiner Erfahrung. "Die wirken als Verstärker und heizen einen Konflikt zumeist regelrecht an, indem sie die einseitigen Sichtweisen unterstützen und zementieren."
"Was habe ich zur Situation beigetragen?"
Stattdessen ist Perspektivwechsel angezeigt. "Was habe ich dazu beigetragen, dass die Situation so ist, wie sie ist?" Diese Frage, sagt der Experte, sollten sich die Väter und Mütter ehrlich beantworten. "Alle Gefühle und Gedanken, die mich auch nur durchzucken, haben mit mir zu tun, sind eine Einladung an mich selbst", erklärt Michael Braun. "Ich sehe am anderen, was in mir ist. Andere spiegeln uns unsere eigenen Themen. Verändern sie das Spiegelbild, indem sie etwas an sich selbst, an ihrer eigenen Haltung ändern!" So an sich selbst zu arbeiten, ist ein echtes Projekt und klappt oft nur mit der Unterstützung eines Beraters oder einer Beraterin. Und: Es braucht Zeit.
Zeit - meist ein kritischer Faktor
Im Sinne und zum Wohle ihrer Kinder sollten getrennt lebende Eltern einen Rosenkrieg jedoch lieber schnell beenden. Wenn Michael Braun sieht, dass das nicht klappt, sagt er: "Wenn Sie sich bekriegen wollen, dann tun Sie das, aber schaffen Sie die Kinder aus der Kampfzone. Sie sollten dann bei keinem von ihnen leben müssen. Und: Wie lange wollen Sie diesen Krieg noch führen?"
Die Sicht der Kinder einzunehmen, sei für die Eltern oft ein wichtiger Schritt hin zu einem „vernünftigen neuen Miteinander auf der Elternebene.“
Grundlagen für das Gespräch miteinander schaffen
Um mit dem ehemaligen Partner bzw. der ehemaligen Partnerin weiterhin gemeinsam Eltern sein zu können, sind bestimmte Fähigkeiten gefragt. „Wie gelingt es, dass Mutter und Vater partnerschaftlich miteinander umgehen können? Achtung und Wertschätzung sind ebenso nötig, wie Zuhören, Verhandlungsbereitschaft und Konfliktfähigkeit“, sagt der Berater. Diese Grundlagen zu schaffen, ist vor allem dann schwierig, wenn das schon in der Vergangenheit nicht gelang, als das Paar noch zusammen war. „Wenn Gespräche immer wieder eskalieren, schreiben Sie Briefe. Einen Brief können Sie dreimal durchlesen und dann immer noch entscheiden ob Sie ihn abschicken oder nicht“, rät der Experte. Eltern sollten nämlich auf keinen Fall, ihre Kinder als Überbringer von „Eltern-Nachrichten“ oder zur Vereinbarung von Besuchskontakten „benutzen“!
Vor Gericht gehen?
In §1684 Bundesgesetzbuch (BGB) sind die Rechte und Pflichten getrennt lebender Eltern festgehalten. Dort heißt es: „(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. (2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.“ Liegt es da nicht nahe, vor Gericht zu gehen, wenn der Umgang mit den Kindern zum Streitpunkt wird? „Wer sich dazu entschließt, muss wissen, dass ein Rechtsstreit dazu beitragen kann, die Positionen noch zu verhärten“, sagt der Experte. Die Gerichte sind außerdem gehalten, auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken, damit es keine 'Gewinner' und 'Verlierer' gibt. Vielfach empfehlen sie den Beteiligten eine Beratung. Um die Bearbeitung des zu Grunde liegenden Konflikts führe kein Weg vorbei.
Beratung muss "neutral" sein
"Grundsätzlich beziehe ich beide Elternteile in meine Beratung mit ein", berichtet Michael Braun. Erstes Gesprächsthema sei die Beratungssituation selbst: "Manche Elternteile befürchten, dass eine Beratungsperson des anderen Geschlechts Vorbehalte gegen sie haben könnte. Damit gehe ich offen um." Und das rät er Eltern auch: "Sprechen sie darüber, wenn sie das Gefühl haben, dass der Berater oder die Beraterin Partei ergreift. Er oder sie kann dann eventuell einen Kollegen oder eine Kollegin hinzu bitten. Das kann verhindern, dass ein Elternteil die Beratung abbricht."
Noch etwas ist Michael Braun wichtig zu betonen: "Wer sich Beratung holt, hat einen entscheidenden Schritt gemacht. Er möchte sich nicht mehr nur hinter seiner Bastion verschanzen, sondern seine Situation gemeinsam mit einer 'neutralen' Person betrachten, um zum Beispiel eine andere Sicht einnehmen - ein wichtiger Schritt zur Lösung des Konfliktes."
(vaeter.nrw.de, 18.08.2011)
Foto: Anja Greiner Adam / Fotolia.com
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