Recht: Verzicht auf den Trauschein

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen

Recht: Verzicht auf den Trauschein

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates. So steht es im Grundgesetz und wird entsprechend oft zitiert. Aber die Familienformen wandeln sich auch unaufhaltsam. Wer heiratet geht mit der Ehe eine besondere Verbindung ein. Versorgungsansprüche gegeneinander leiten sich aber nicht nur aus der Tatsache des Trauscheins ab, sondern ggfs. auch aus einem gemeinsamen Haushalt (Hartz IV).

Der Schutz des Staates hat praktische Auswirkungen z.B. darin,

 

Das bekannteste Beispiel ist das "Ehegattensplitting": Es meint den Vorteil für Ehepaare - gegenüber Nichtverheirateten - über die gemeinsame steuerliche Veranlagung und entsprechende Steuerklassenwahl. Auch verschiedene Tarifverträge sichern Verheirateten höhere Vergütungen zu.

Allerdings hängen Heirat und Geburt nicht mehr so eng zusammen, wie es die Väter (und einige Mütter) des Grundgesetzes im Kopf hatten.

Die Eltern vieler Kinder sind und waren nie verheiratet, die Hälfte der Ehen wird geschieden. Immer mehr Kinder leben mit der Mutter und ihrem neuen Partner zusammen, z.T. auch mit dessen Kindern, zumindest an jedem zweiten Wochenende. Diese so genannten Patchwork-Familien nehmen immer mehr zu. Unverheiratete, die nicht zusammen wohnen, haben gegeneinander keine Unterhaltsansprüche - es sei denn, die Frau ist schwanger. Ist sie bedürftig und der Vater hat Geld, kann es sein, dass er bis zu drei Jahre nach der Geburt für sie aufkommen muss.

Ein Stiefvater, der mit dem Kind zusammenlebt, hat für den Nachwuchs seiner Partnerin rechtlich keine Verantwortung. Über Umwege wird er aber doch zur Versorgung herangezogen: Die Steuerklasse der Frau wird geändert, sie erhält nicht mehr den Haushaltsfreibetrag für allein Erziehende und sie bekommt keinen Unterhaltsvorschuss nach UVG. Haben beide leiblichen Eltern das Sorgerecht, sollte sich ein Stiefvater von der Mutter - und streng genommen auch vom Vater - eine Vollmacht ausstellen lassen, z.B. dafür, dass er an einem Elternabend teilnehmen oder mit dem Kind zum Arzt gehen darf.

Nach einer Trennung hat der Stiefvater, wenn er mit dem Kind zusammengewohnt hat und zwischen beiden eine Bindung besteht, unter Umständen ein Umgangsrecht. Dies ist jedoch dem zu leiblichen Verwandten üblicherweise nachgeordnet. Das Wohl des Kindes ist hier ausschlaggebend.

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