Im Auftrag der Bertelsmann Stiftung führte TNS Emnid eine Umfrage zum Thema "Familie" durch: Einverdienerehen würden - schon aus ökonomischen Gründen - weiter abnehmen, meint die Mehrzahl der Befragten. Neben der ehelichen Familie halten die meisten Umfrageteilnehmerinnen und -teilnehmer die gesetzliche Gleichstellung von anderen Lebensformen für zeitgemäß, wenn Kinder im Haus sind.
Knapp 60 Prozent der bundesdeutschen Bevölkerung vertritt die Auffassung, dass die Bedeutung der klassischen Familienform, in der der Ehemann allein für den gemeinsamen Lebensunterhalt sorgt und sich die Frau um die Kinder kümmert, weiter abnehmen wird. Der Hauptgrund dafür ist nach Aussage der über 1.000 im März 2011 befragten Bürgerinnen und Bürger, dass ein Einkommen nicht ausreicht, um eine Familie zu ernähren. 41 Prozent sagen das. 30 Prozent sind der Auffassung, dass Frauen berufstätig sein wollen bzw. sollen. 13 Prozent nennen "Gleichberechtigung in Gesellschaft und Beruf" als Grund für die abnehmende Bedeutung der Alleinernährerfamilie.
In der Publikation mit dem Titel "Familienpolitik im 21. Jahrhundert. Herausforderungen, Innovationen und Synergien", in der die Bertelsmann-Experten-Kommission "Familie" die Umfrageergebnisse kommentiert und daraus Forderungen ableitet, heißt es, die Doppelverdienerfamilie sei gelebte Realität. In Unternehmenskulturen spiegele sich dies aber häufig noch nicht wider. Das traditionelle Bild vom Vater als Alleinernährer lebt unterschwellig weiter. Umdenken sei gefragt, fordern die Fachleute: "Auch im Interesse der Wirtschaft muss es um eine familiengerechte Arbeitswelt gehen und nicht um arbeitsgerechte Familien."
Auch eine gesetzliche Bevorzugung der klassischen ehelichen Familie scheint - das legt die Befragung nahe - nicht mehr zeitgemäß zu sein. Die Befragten stimmen in hohem Maße überein, dass für andere Familienformen, die gleichen rechtlichen Regelungen gelten sollten: Vor allem sollten sie Alleinerziehenden zu Gute kommen. 87 Prozent meinen das. Aber auch Patchworkfamilien (86 Prozent), nichteheliche Partnerschaften mit Kind (75 Prozent) und gleichgeschlechtliche Partnerschaften mit Kind (64 Prozent) sollten von Regelungen profitieren, die bislang ehelichen Familien vorbehalten sind. "Nicht eheliche Lebensgemeinschaften, in denen Kinder aufwachsen, müssen im Steuer- und Sozialrecht ehelichen Lebensgemeinschaften angepasst werden. Da das Grundgesetz die Familie im weiteren Sinne schützt, ist dies auch rechtlich möglich", fordert auch Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit, Rechtsanwältin und ehemalige Justizsenatorin in Hamburg und Berlin, die der Expertenkommission "Familie" angehört.
(vaeter.nrw.de, 02.06.2011)
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