Sorgerecht: Bundesjustizministerin kündigt mögliche Eckpunkte der geplanten Reform an

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen

Sorgerecht: Bundesjustizministerin kündigt mögliche Eckpunkte der geplanten Reform an

bgb2_p__kirchhoff_pixelio_de_100Der Trend, die Rechte von Vätern im Bereich Sorge- und Umgangsrecht zu stärken, setzt sich auch im Jahr 2011 fort: Nachdem in den letzten vierzehn Monaten allein in drei höchstrichterlichen Entscheidungen den Vätern mehr Rechte zugesprochen wurden, konkretisieren sich nun die Änderungsvorschläge zum Sorgerecht in Deutschland.

Das Bundesverfassungsgericht bezeichnete im Juli 2010 die bisherige Sorgerechtsregelung als verfassungswidrig. Es bedeute einen tiefgreifenden Eingriff in das Elternrecht des Vaters eines nicht ehelich geborenen Kindes, wenn ihm nur mit Zustimmung der Mutter und ohne Möglichkeit zur gerichtlichen Überprüfung ein Zugang zum gemeinsamen Sorgerecht gewährt werde, lautete die höchstrichterliche Entscheidung. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kündigte daraufhin umgehend eine Reform an.

Jetzt macht die Ministerin einen ersten Vorschlag zur Gestaltung der neuen Sorgerechtsregelungen. Demnach soll die Mutter bei der Geburt des Kindes zunächst das alleinige Sorgerecht erhalten. Erklärt der Vater, dass er mit der Mutter gemeinsam die Sorge ausüben wolle, soll das gemeinsame Sorgerecht gelten. Legt die Mutter innerhalb einer Frist von acht Wochen Widerspruch ein, muss ein Familiengericht entscheiden, ob das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl entspricht oder nicht. Lässt die Mutter die Frist verstreichen, bleibt es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge.

Die Bundesjustizministerin strebt an, dass ein gemeinsamer Entwurf von CDU und FDP zur Sorgerechtsreform in der ersten Jahreshälfte im Bundestag beraten werden kann. Allerdings haben die beiden Regierungsparteien noch keine Einigung in der konkreten Gestaltung erzielen können: Die FDP bevorzugt eine so genannte Widerspruchslösung, wonach die unverheirateten Eltern das gemeinsame Sorgerecht erhalten, wenn der Vater eine entsprechende Erklärung beim Jugendamt abgibt und die Mutter dem nicht widerspricht. Die CDU plädiert dafür, dass die Mutter die alleinige Sorge behält, der Vater dagegen aber gerichtlich vorgehen kann. Entsprechend der gesetzlichen Mutterschutzfristen soll das Gericht erst acht Wochen nach der Geburt des Kindes darüber verhandeln können. Den oben beschriebenen Vorschlag hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger als Kompromiss aus diesen beiden unterschiedlichen Ansätzen in die Diskussion eingebracht.

Foto: Peter Kirchhoff / pixelio.de

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