Am 21. Dezember 2010 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte: Ein biologischer Vater hat das Recht, eine familiäre Beziehung zu seinem Kind bzw. seinen Kindern aufzubauen, sofern es nicht dem Vater zuzuschreiben ist, wenn (noch) keine Vater-Kind-Beziehung besteht.
Der Europäische Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) sprach einem nigerianischen Vater von in Deutschland lebenden Zwillingen jetzt die Möglichkeit zu, seine Kinder kennen zu lernen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte ihm dieses Recht zuvor nicht zugestanden. Der Nigerianer hatte aus einer zweijährigen Beziehung mit einer verheirateten Deutschen zwei Kinder, konnte jedoch nie eine Verbindung zu ihnen aufbauen. Die Mutter brachte die Zwillinge zur Welt, nachdem sie sich von dem Nigerianer getrennt hatte. Sie zieht die beiden Kinder gemeinsam mit ihrem Ehemann auf, der auch rechtlich deren Vater ist. Das Ehepaar ist dem Wunsch des biologischen Vaters, seine Kinder zu treffen, nicht nachgekommen.
Der Vater klagt vor Gericht
Mit einer Klage beim Amtsgericht Baden-Baden war der biologische Vater 2006 zunächst erfolgreich. Die Richter sprachen ihm einmal im Monat einen begleiteten Umgang mit den Zwillingen zu. Bereits wenige Wochen später hob das Oberlandesgericht Karlsruhe die Entscheidung im Sinne des Ehepaares, bei dem die Kinder leben, auf. Unter Berufung auf § 1985 Bürgerliches Gesetzbuch habe der biologische Vater als "enge Bezugsperson" der Kinder nur dann ein Umgangsrecht, wenn er für diese bereits "tatsächliche Verantwortung" getragen habe. Der EGMR kritisierte nun, dass diese Entscheidung nicht das Wohl der Kinder berücksichtigt. Die deutschen Gerichte hätten in diesem konkreten Fall das Recht des biologischen Vaters auf Achtung des Privat- und Familienlebens der Menschenrechtskonvention verletzt, zu dem auch seine Identität als Vater gehöre. Die Straßburger Richter sprachen dem biologischen Vater ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro zu (Az.: 20578/07).
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte ist väterfreundlich
Die jüngste Rechtsprechung des EGMR stärkt zunehmend die Rechte von Vätern. Bereits 2009 hatte er die Benachteiligung von ledigen Vätern beim Sorgerecht bemängelt. Das Bundesverfassungsgericht war dieser Entscheidung gefolgt und hat im August 2010 beim Streit um das Sorgerecht die rechtliche Stellung von Vätern nicht ehelicher Kinder gestärkt.
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