Im Gesetz zur Gendiagnostik ist unter anderem geregelt, dass heimliche Vaterschaftstests verboten und mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Der Gesetzgeber folgt hier in einem zweiten Schritt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2007, in dem das Interesse an der Klärung der Vaterschaft als verfassungsrechtlich geschützt, eine heimliche Laboruntersuchung aber als schwerwiegender Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes bewertet wird. Bereits seit April 2008 gilt das neue Gesetz zur Klärung der Vaterschaft. Dieses gibt Männern die Möglichkeit, ihre Vaterschaft feststellen zu lassen, ohne dass sie gleich die Ehelichkeit des Kindes anfechten müssen. Das Gesetz zur Gendiagnostik droht nun dem, der diese Möglichkeit nicht nutzt und eine heimliche Genuntersuchung in Auftrag gibt, ein erhebliches Bußgeld an.
Der Entwurf zum Gendiagnostikgesetz ist zu finden unter: www.bundestag.de. Weitere Informationen zum Vaterschaftsfeststellungsgesetz gibt es bei vaeter-nrw.de.
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