Seit diesem Jahr gilt: Wer Elterngeld beantragt, muss es für mindestens zwei Monate beziehen.
Das ergibt sich aus der Änderung zum Bundeselterngeld- und -elternzeitgesetz (BEEG).
Bis zum 14. Lebensmonat des Kindes steht den Eltern Elterngeld zu. Davon kann ein Elternteil jedoch nur maximal zwölf Monate beanspruchen. Der andere Elternteil kann unabhängig davon zwei weitere Monate Elterngeld beziehen. Sich nur einen Monat der Kinderbetreuung zu widmen und in dieser Zeit Elterngeld zu beziehen, ist jetzt nicht mehr möglich.
Quelle: Bundeselterngeld- und -elternzeitgesetz (BEEG) mit Änderung vom 5. Februar 2009
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