Das Kindergeld wurde zum 1.1.2010 erhöht. Hier finden Sie die aktuellen Sätze und grundlegende Bestimmungen.
Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Darüber hinaus gibt es Kindergeld für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr (gilt ab Geburtsjahrgang 1983) und für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr. Kann ein Kind eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen, weil es keinen Ausbildungsplatz hat, gelten die genannten Regelungen für Kinder in Ausbildung.
Wie hoch ist das Kindergeld?
Kindergeld wird einkommensunabhängig gewährt. Es beträgt für das erste und zweite Kind 184 Euro monatlich, für das dritte Kind 190 Euro monatlich und für das vierte und weitere Kinder 215 Euro monatlich. Bei über 18-jährigen Kindern entfällt das Kindergeld, wenn das Kind ein eigenes jährliches Einkommen in Höhe von mindestens 7.680 Euro netto erzielt.
Welcher Elternteil erhält das Kindergeld?
Grundsätzlich wird nach dem so genannten Obhutsprinzip das Kindergeld an den Elternteil ausgezahlt, der mit dem Kind im selben Haushalt lebt (§ 64 Absatz 2 Satz 1 Einkommenssteuergesetz). Leben die Eltern zusammen, können sie bestimmen, ob das Kindergeld an die Mutter oder den Vater überwiesen wird. Auch getrennt lebende Eltern haben diese Wahlmöglichkeit für den Fall, dass sich das Kind im gleichen zeitlichen Umfang in den jeweiligen Haushalten der beiden Elternteile aufhält. (Urteil des Bundesfinanzhofs: AZ III R91/03). Lebt das Kind nicht im Haushalt eines der oder beider Elternteile, bekommt derjenige Elternteil das Kindergeld, der laufend den (höheren) Barunterhalt leistet. Für ein Kind, für das Mutter und Vater Barunterhalt in gleicher Höhe zahlen, bestimmen die Eltern, an welchen Elternteil die Leistung zu zahlen ist.
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