Kinderzuschlag: Für Familien mit niedrigem Einkommen

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen

Kinderzuschlag: Für Familien mit niedrigem Einkommen

100-Euro_Thommy-Weiss_pixelio_de_mod_100Seit Anfang des Jahres 2005 wird der Kinderzuschlag gewährt. Ziel ist, die wirtschaftliche Selbständigkeit von Familien zu stärken und Kinderarmut zu vermeiden. Der Kinderzuschlag beträgt derzeit bis zu 140 Euro monatlich.

Der Kinderzuschlag ist eine Familienleistung, die Familien im Niedrigeinkommensbereich spürbar entlastet. Er beträgt monatlich bis zu 140 Euro je Kind und wird an Eltern gezahlt, die mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Bedarf decken können, nicht aber den ihrer Kinder. Das bedeutet, dass mit dem Kinderzuschlag den Eltern geholfen werden soll, die mit ihrem Einkommen auskämen, wenn sie keine Kinder hätten - mit Kindern aber zusätzlich Arbeitslosengeld II benötigen.

Weiterentwickelter Kinderzuschlag ab 1. Oktober 2008

Am 1. Oktober 2008 trat der weiterentwickelte Kinderzuschlag in Kraft. Um mehr Familien mit dem Kinderzuschlag erreichen zu können, ist die Mindesteinkommensgrenze deutlich abgesenkt und einheitlich festgelegt worden. Die Anrechnung für Einkommen aus Erwerbstätigkeit wurde von 70 Prozent auf 50 Prozent abgesenkt. Außerdem wurde ein Wahlrecht neu eingeführt zwischen der Inanspruchnahme von Kinderzuschlag und Leistungen der Grundsicherung für jenen Personenkreis, der bei Beantragung von Arbeitslosengeld II Anspruch auf Leistungen für einen Mehrbedarf hätte, also insbesondere für Alleinerziehende.

Schulstarter- bzw. Schulbedarfspaket

Seit dem 1. August 2009 erhalten Familien, die den Kinderzuschlag bekommen, das Schulstarterpaket/Schulbedarfspaket in Höhe von 100 Euro pro Schuljahr. Das Schulbedarfs- bzw. Schulstarterpaket wird zukünftig einmal im Jahr gezahlt. Dadurch sollen Familien beim Erwerb von Schulmaterialien oder sonstigen Gegenständen für den Schulbesuch unterstützt werden. Diese zusätzliche Leistung wird von der örtlich zuständigen Familienkasse zusammen mit dem Kinderzuschlag gezahlt.

Wo wird der Kinderzuschlag beantragt?

Der Kinderzuschlag muss schriftlich bei der örtlich zuständigen Familienkasse beantragt werden.

Foto: Thommy Weiss / pixelio.de

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