Unterhalt: Mutter verwirkt Anspruch auf Betreuungsunterhalt
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat im Januar 2011 den nachehelichen Unterhaltsanspruch einer unterhaltsbedürftigen, geschiedenen Frau vollständig ausgeschlossen. Das ihr allein anzulastende grobe Fehlverhalten bestand insbesondere darin, dass sie den Umgang des unterhaltspflichtigen Vaters mit dem gemeinsamen Kind trotz intensiven Bemühens des Kindsvaters, des Jugendamtes und der Gerichte vereitelt hatte. (6-2011)
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Mindestunterhalt: Wesentliche Änderungen der Düsseldorfer Tabelle ab 2011
Auf einer Pressekonferenz am 30.11.2010 gab das Düsseldorfer Oberlandesgericht die Anhebung des sogenannten Selbstbehalts in der bundesweit angewandten "Düsseldorfer Tabelle" bekannt. Berufstätige Unterhaltspflichtige können ab 2011 einen höheren notwendigen Eigenbedarf geltend machen. Die Neuregelung steht derzeit noch unter dem Vorbehalt, dass der Bundesrat der Erhöhung der Hartz-IV-Sätze zustimmt. Hierüber verhandelt derzeit der Vermittlungsausschuss. (12-2010)
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Recht: Betreuungsunterhalt
Mit seiner Entscheidung vom 18. März 2009 hat der Bundesgerichtshof (BGH) sich zu der Frage geäußert, wie lange ein betreuender Elternteil von seinem geschiedenen Ehegatten Unterhalt für die Betreuung des gemeinsamen Kindes verlangen kann. Das Gericht setzt damit die seit 01. Januar 2008 geltende Neuregelung konsequent um. (4-2009)
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Unterhaltsrecht: Neue Rechtsprechung zum Geschiedenenunterhalt ist verfassungswidrig
Mit seinem Beschluss vom 25. Januar 2011 erklärt das Bundesverfassungsgericht die jüngste Rechtsprechung zum nachehelichen Unterhalt für verfassungswidrig. (2-2011)
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Unterhaltsvorschuss: Überblick
Kinder Alleinerziehender, die vom anderen Elternteil keinen oder zu geringen Unterhalt erhalten, haben Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Dieser wird insgesamt für höchstens 72 Monate und bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes gezahlt. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, muss den Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. (aktualisiert 1-2010)
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Mindestunterhalt: Düsseldorfer Tabelle 2011
Ab dem 1.1.2011 gelten - wenn der Bundesrat der Erhöhung der Hartz-IV-Sätze zustimmt - neue Unterhaltssätze in der "Düsseldorfer Tabelle" als Richtschnur für die Festlegung des Kindesunterhalts. Die aktuelle Änderung war vor allem wegen der Anpassung des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalt) der Unterhaltspflichtigen erforderlich. (aktualisiert 12-2010)
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