Tipp: Vater-Kind-Kuren - was zu beachten ist

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen

Tipp: Vater-Kind-Kuren - was zu beachten ist

Die Gesundheitsvorsorge entdeckt Vater-Kind-Kuren. Was ist dran, was machen sie aus, was gibt es zu beachten?

Ein spezieller und interessanter Fall der Gesundheitsvorsorge sind Vater-Kind-Kuren, die mittlerweile von einigen Kurträgern angeboten werden und die in der Regel drei Wochen dauern. Gedacht sind sie für die Behandlung von chronischen Erkrankungen beim Kind (etwa der Atemwege oder bei Neurodermitis), aber auch beim Vater (etwa anhaltendes Erschöpfungssyndrom). Nötig ist je eine ärztliche Befürwortung einer solchen Kur beim Kinder- und beim Hausarzt und die Zustimmung durch den zuständigen medizinischen Dienst. Möglich ist aber auch eine so genannte begleitende Vater-Kind-Kur: nämlich dann, wenn das zu behandelnde Kind noch so klein ist, dass es nicht ohne elterliche beziehungsweise väterliche Betreuung an einer gebotenen Kurmaßnahme teilnehmen kann. Der Vater muss hier glaubhaft darstellen können, dass er schwerpunktmäßig das Kind versorgt und/oder eine Begleitung durch die Mutter aus familiären Gründen (Geschwisterkinder sind zu versorgen) oder aus beruflichen Erwägungen heraus nicht möglich ist. Bei alleinerziehenden Vätern entfällt dieses.

Zu zahlen ist ein Eigenanteil für den Vater von derzeit 10 Euro pro Tag an den Träger der Maßnahme. Wird einem eine Kur bewilligt, darf diese Zeit nicht vom gesetzlichen Urlaub abgezogen werden.

Derzeit stoßen Kuranträge bei Krankenkassen nur begrenzt auf Gegenliebe. Oft werden Kuren zunächst pauschal und ohne Angabe von näheren Gründen erst einmal abgelehnt und es wird statt dessen auf ambulante Maßnahmen verwiesen. Widerspruchsgeist, Geduld und Beharrungsvermögen können also trainiert werden.

Info:

Vater-Kind-Kuren werden u.a. von folgenden Trägern angeboten:

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